📗 Vorwort In allen Herzen klang noch die Erregung über die grauenhaften Einzelheiten nach, welche 1899 die Gerichtsverhandlung in der Reichshauptstadt Wien gegen das entmenschte Ehepaar Josef und Juliane Hummel zu Tage gebracht hatte, die ihr eigenes Kind, die kleine Anna, in grausamster Weise Jahre hindurch zu Tode marterten . Dieser Fall entrollte ein grauenvolles Bild entmenschten Wütens gegen das eigene Blut, das himmelschreiende Martyrium eines unschuldigen Kindes, das von seinen leiblichen Eltern zu Tode gequält wurde. Dafür ist in den Gerichtschroniken kaum ein Beispiel vorhanden. Die Verurteilung Beider zum Tode wurde deshalb auch mit allgemeiner Genugtuung aufgenommen. Die Volksstimme hatte in seltener Einmütigkeit die Befreiung der Menschheit von diesen «Eltern»gefordert. Keine Stimme des Mitleides hatte sich für die Verurteilten erhoben. Juliane Hummel hatte die letzte Nacht ihres Lebens in einem unterbrochenen Halbschlaf zugebracht. Manchmal stöhnte sie schwer auf und warf den Körper dabei unruhig auf dem Ruhebett umher. Gegen 4 Uhr morgens betrat der Inspektionsarzt des Inquisitenspitals die Armensünderzelle. Er fand Juliane Hummel bereits wach und ganz apathisch, doch konstatierte er völlig normalem Puls. Nachdem sie die Kommunion empfangen hatte, brachte man sie wieder zurück in die Armensünderzelle und reichte ihr ein kleines Frühstück. Schließlich sackte sie auf dem Stuhl vor dem Tisch, auf welchem sie saß, völlig in sich zusammen. Dabei hielt sie den Blick auf das Fenster gerichtet, durch welches bereits das Tageslicht hereindrang. Als die Turmuhr dreiviertel acht zu schlagen begann, zuckte sie ängstlich zusammen, erhob sich und ging mit schweren Schritten durch das Zimmer. Wie eine Ewigkeit und doch wie rasch werden ihr die letzten 15 Minuten, die sie noch zu leben hatte, vorgekommen sein!