📕 Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 von 18, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz), Veranstaltung: Recht des Internet, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Für den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgültigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gültigkeit der TDSV96 ab. Eine ausführliche Begründung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen.Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor.Für Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundesländer geschlossen worden. Schließlich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage für den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden.Als Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die ...