📗 Inhaltsangabe:Einleitung: Genussrechte als charakteristischer Inhalt eines Genussrechtsverhältnisses sind typische Vermögensrechte eines Aktionärs, auch wenn sie nicht exakt wie diese ausgestaltet sein müssen. Herrschaftsrechte können in beschränktem Maße eingeräumt werden. Sie werden in einem schuldrechtlichen Vertrag begründet, wobei die Rechtsform des Emittenten nicht über die Zulässigkeit der Ausgabe entscheidet. Als Berechtigte kommen natürliche wie juristische Personen, Gesellschafter oder Dritte in Frage. Genussrechte verschaffen bloß gläubigerrechtliche Stellung, begründen also keine Mitgliedschaft in handelsrechtlicher Sicht. Die Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen, die z.B. für die Beurteilung steuerrechtlicher Fragen entscheidend ist, kann mitunter Probleme bereiten, da die Privatautonomie eine atypische Gestaltung von Rechtsverhältnissen ermöglicht. Genussrechtsverhältnisse spielen eine wichtige Rolle in der Unternehmenssanierung, weil der Verzicht auf Forderungen unter Einräumung von Genussrechten vor einer Überschuldung bewahren kann. Häufig werden sie als Finanzierungsinstrument eingesetzt, weil die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eine handelsrechtliche Einstufung als Eigenkapital, aber steuerrechtliche Behandlung als Fremdkapital gestatten. Genussrechte bieten gegenüber einem Darlehen den Vorteil, dass nicht laufend Zinsen anfallen, sondern Zahlungen an Genussrechtsberechtigte nur erfolgen müssen, wenn ein Gewinn anfällt. Wandel- und Gewinnschuldve...