Обложка книги Lohnsteuer und Sozialversicherung. Steuerfreie Einnahmen im Ertragsteuerrecht, Matthias Mantel  
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34 страницы
Категория: Бухгалтерский учет
ISBN: 9783656535812
Язык: Немецкий

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📓 Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Augsburg (Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Ertragsbesteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Per 21. März 2013 wurde das „Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes" im Bundesgesetzblatt offiziell bekannt gegeben. Nach einem langen Entscheidungsweg über acht Länderkammern und kontroversen Diskussionen betreffend einer notwendigen Anpassung, tritt das „Ehrenamtstärkungsgesetz" damit rückwirkend zum 01. Januar 2013 formell in Kraft. Neben Änderungen im Bereich der Aufwandsentschädigung für rechtliche Betreuungen im Sinne des § 1835a BGB wurden auch im Einkommensteuergesetz sowohl die sogenannte „Übungsleiterpauschale" (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG) von bisher 2.100 EUR auf 2.400 EUR erhöht und ebenfalls die „Ehrenamtspauschale" (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG) von 500 EUR auf 720 EUR angepasst. Beide Pauschalen regeln, welche Einnahmen aus ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und aus der Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen, unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen als steuerfrei einzustufen sind. Obwohl die Bundesrepublik Deutschland ein ausgesprochen umfassendes Steuersystem vorweisen kann, hat der Gesetzgeber im Rahmen seiner Lenkungs-, Umverteilungs- und Subventionszwecke bewusst einkommensteuerliche Befreiungen und Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen die Raum für fiskalpolitische Maßnahmen offen lassen.

Im Verlauf dieser Arbeit soll auf Steuerbefreiungen im Allgemeinen, sowie die vorrangig in § 3 EStG geregelten steuerfreien Einnahmen im Rahmen eines lohn- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses im Besonderen eingegangen werden. Anhand von Beispielrechnungen soll auch die Funktionsweise und Auswirkung des sogenannten Progressionsvorbehalts verdeutlicht werden. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass es aus Vereinfachungsgründen nicht möglich ist im Rahme
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