📕 Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Industriebetriebslehre, Note: 1.0, Universität Paderborn (Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktionswirtschaft), Veranstaltung: Medizinische Aspekte menschlicher Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gibt der Gesetzgeber Ziele Maßnahmen vor. Das Ziel, das mit allen Aktivitäten zu verfolgen ist, heißt Arbeitssicherheit. Darunter versteht man einen möglichst weitgehenden Schutz vor Gefahren, bei der Arbeit Lebensrisiken zu begegnen oder Gesundheitsschäden zu erleiden. Dieses Ziel ist nur durch Maßnahmen realisierbar. Die Gesamtheit aller technischen, medizinischen, ergonomischen, organisatorischen, psychologischen und sozialen Maßnahmen bilden den Arbeitsschutz. Er beschränkt sich nicht auf ein Maßnahmenregister, sondern regelt die Organisation und die Aufgabenverteilung auf die Pflichtenträger. Künftig werden die Begriffe Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in dem erwähnten Sinn gebraucht, wobei mehr Betonung auf die Arbeitsicherheit als Schutzziel der Legislative gemacht wird.Abbildung 1: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]Um die Ziele des Arbeitschutzes zu verwirklichen, sind Gesetze, Vorschriften und Regeln als Rechtsbasis erforderlich. Diese sind als Leitlinien und Informationsquellen für alle betroffenen Personengruppen und Interessenten gedacht. In Ahnlehnung an [Kirchner99] kann man das Sachgebiet der Arbeits...