📓 Immer noch sind es Frauen, die nach einer Trennung/Scheidung in der Regel die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Sie möchten ihre Kinder beschützen, müssen sich aber zugleich mit rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen und möglicherweise auch noch befürchten, dass der Ex-Partner nicht bereit ist, finanzielle Unterstützung gegenüber der Familie zu leisten. Ebenso müssen sie befürchten, dass sie das Sorgerecht verlieren oder ein Umgangsrecht nicht abwenden können, auch wenn sie vom Partner jahrelang physisch und psychisch misshandelt wurden. Die Reformierung des Umgangsrechts gemäß § 1684 BGB hat bewirkt, dass alle Väter, egal ob verheiratet oder nicht, ein durchsetzbares Umgangsrecht erhalten haben, und unabhängig von dem Sorgerecht einen Rechtsstreit allein durch das Umgangsrecht initiieren können. Erhält ein Vater kein Sorgerecht, kann er immer noch durch das Umgangsrecht an das Kind herantreten. Das bedeutet, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater auch gegen den Willen des Kindes oder der Mutter durchgesetzt werden kann. Das hat zur Folge, dass besonders häufig die Mutter für eine verweigernde Haltung des Kindes verantwortlich gemacht werden kann und durch gesetzlich vollstreckbare Sanktionen (Geldstrafe, Sorgerechtsentzug oder Haftstrafe) bedroht ist. Väter hingegen haben in den seltensten Fällen Sanktionen zu befürchten, wenn sie den Umgang ablehnen. Ebenso bedeutet dies, dass der Vater weiterhin Zugriff auf die familiäre Situation der Mutter hat.Es ist eine S...