Обложка книги Massnahmen zur Reduzierung bzw. Beseitigung struktureller finanzieller Ungleichgewichte, Sylvia Gill-Hagenberg  
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32 страницы
Категория: Финансы
ISBN: 9783656541899
Язык: Немецкий

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📒 Книга "Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Beseitigung struktureller finanzieller Ungleichgewichte".
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der schnelle Konjunktur- und Strukturwandel in weiten Bereichen der Wirtschaft hat in den letzten Jahren dazu geführt, daß das wirtschaftliche Umfeld für Unternehmen komplexer und schwieriger geworden ist. Die Gefahr der Existenzgefährdung nimmt stetig zu. Dies betrifft vor allem die mittelständischen Firmen (vgl. BERGER 1988, S. 785). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und der drastisch gestiegenen Zahl der Firmeninsolvenzen, sehen sich Unternehmen immer hä ufiger vor die Aufgabe gestellt, „ein mit Sanierung und Konkursabwendung beauftragtes Krisenmanagement" zu betreiben (BERGER 1988, S.785). Vielfältige Ursachen können zu Unternehmenskrisen führen: zunehmende Fremdkapitalkosten, zu geringes Eigenkapital, Kostensteigerungen vor allem im Bereich der Fixkosten, Auswirkungen durch Insolvenzen anderer Unternehmen etc. (vgl. BERGER 1988, S. 793). Es genügt längst nicht mehr, vorrangig die klassischen Oberziele ‚Maximierung des Gewinns' und ‚Maximierung der Rentabilität' zu verfolgen. Vielmehr wird die „Liquiditätserhaltung zur Daueraufgabe, zur absoluten Nebenbedingung für die Sicherung der Unternehmensexistenz" (PERRIDON / STEINER 1999, S. 6). Es liegt nicht nur im Interesse der Unternehmung selbst, die Liquid ität aufrecht zu erhalten. Auch andere ‚Organisationsteilnehmer' können maßgeblich daran interessiert sein. Lieferanten des betrachteten Unternehmens beispielsweise würden im Falle einer eintretenden Zahlungsunfähigkeit einen Kunden verlieren, Kunden vielleicht ihren langjährigen Lieferanten, Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz. Entsprechendes gilt für Kreditgeber (Gesellschafter, Banken, Private) oder den Staat (vgl. VEIT / STRAUB 1978, S. 159f.). Nur wenn die Erträge langfristig gesehen mindestens die Aufwendungen decken, kann das strukturelle (dauerhafte) finanzwirtschaftliche
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