🔖 Magisterarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungDas Bundessozialhilfegesetz (BSHG)1 ist geschaffen worden, um allen Menschen, die in der Bundesrepublik leben, „die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht" (Stech 1991, S.16). Diesbezüglich weist Classen (1995, S. 1) darauf hin, daß die Bemühung, durch Armut bedingte Ausgrenzungen zu überwinden und die Gleichheitsrechte aller Menschen materiell abzusichern, ein Merkmal der modernen Gesellschaft ist. Das Gesetz zur Neuregelung der Leistung an Asylbewerber vom 30. Juni 1993 (AsylbLG), das ein Teil des Asylkompromisses war, verläßt dieses Vorhaben. Ziel des Asylkompromisses war es, den Mißbrauch des Asylrechts zu bekämpfen. Dieses Ziel wird dementsprechend auch mit dem AsylbLG verfolgt. Dies bedeutet, daß der Mißbrauch staatlicher Leistungen durch Asylbewerber bekämpft werden soll. Die Leistungen des AsylbLG werden mit Blick auf dieses Ziel festgelegt. Dem leistungsberechtigten Personenkreis soll in der Regel nur das Existenzminimum in Form von Sachleistungen bewilligt und Geld grundsätzlich nur zur Verfügung gestellt werden, um die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zu decken.Ziel dieser Arbeit ist es, der Entwicklung bzw. der Neuorientierung des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland nachzugehen und hera...