📗 Inhaltsangabe:Einleitung: Dass Unternehmenswerte anstelle von Zahlungsströmen auf Basis von Rechnungswesendaten berechnet werden können, wurde spätestens durch die Arbeiten von Preinreich und Lücke Mitte des vorigen Jahrhunderts bekannt. Durch die beiden Autoren wurde formal nachgewiesen, dass zur Berechnung des Kapitalwertes einer Investition statt der Zahlungsströme auch die Periodenerfolge der Rechnungslegung verwendet werden können. Für die Anwendbarkeit dieser auf so genannten Residualgewinnen basierenden Bewertung muss die Ermittlung der Periodenerfolge aber einer unentbehrlichen Voraussetzung folgen, die als Clean Surplus Bedingung bezeichnet wird. Die Clean Surplus Bedingung besagt, dass sämtliche Änderungen im buchmäßigen Eigenkapital, die nicht aus direkten Transaktionen zwischen Eignern und Unternehmen resultieren, in der Erfolgsrechnung erfasst werden müssen. Wird die Clean Surplus Bedingung erfüllt, entspricht der Unternehmenswert theoretisch der Summe des Eigenkapitals und des Barwerts der Residualgewinne. In der Praxis gibt es jedoch kaum ein Rechnungslegungssystem, das der Clean Surplus Bedingung durchgängig folgt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der zunehmenden Anzahl von Clean Surplus Verstößen in der internationalen Rechnungslegungspraxis erscheint es verwunderlich, dass die Clean Surplus Bedingung in der aktuellen Diskussion um das Residualgewinnmodell (RGM) bisher nur eine untergeordnete Rolle spielt. Stattdessen wird die Clean Surplus Bedingung v...