🔖 Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 23.07.2015 ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/34/EU in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie verfolgt die EU, die bislang getrennten Richtlinien zur Rechnungslegung für den Einzel- und Konzernabschluss zu einem gemeinsamen Regelwerk zusammenzufassen. Erstmals anzuwenden ist es für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2015. Ziel ist die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in Europa weiter zu harmonisieren, um eine höhere Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse verschiedener Gesellschaften herbeizuführen. Für kleinere und mittelgroße Unternehmen soll die Umsetzung eine bürokratische Erleichterung darstellen. Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Institute unterliegen mit ihren Aktivitäten branchentypischen Risiken. Daher gelten für diese Unternehmen weiterreichende handelsrechtliche sowie aufsichtsrechtliche Regelungen. So haben Institute neben den §§ 238 bis 263 HGB aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft auch die für große Kapitalgesellschaften geltenden Normen zur Rechnungslegung (§§ 264 bis 289a HGB) und die Sondervorschriften für Institute (§§ 340a bis 340o HGB) zu erfüllen. Zusätzlich gilt die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) und Zahlungs- und E-Geld-Institute (RechZahlV). Da das BilRUG lediglich das HGB revidiert, die EU...