📒 Die Globalisierung und Internationalisierung der Güter- und Kapitalmärkte und der damit einhergehende Ruf nach Transparenz und Vergleichbarkeit der darin agierenden Unternehmen waren ausschlaggebend für die Entwicklung international einheitlicher Rechnungslegungsstandards. Nach der EU-Verordnung 1606/2002 haben alle österreichischen börsennotierten Unternehmen ab dem Jahr 2005 verpflichtend ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Durch die Rechnungslegung nach IFRS werden grenzüberschreitende Investitionen und Finanzierungen erheblich erleichtert, da allen Beteiligten die gleiche Informationsbasis vorliegt. Dringend zu beachten ist jedoch, dass zwischen den beiden Rechnungslegungssystemen UGB und IFRS grobe Unterschiede und Anforderungen bestehen. Der grundlegendste Unterschied besteht in der Blickrichtung bzw. Zielsetzung. Anstelle des Gläubigerschutzes und der Kapitalerhaltung nach UGB, zielt der Abschluss nach IFRS primär darauf ab, Investoren objektive Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu liefern, um die Funktionstauglichkeit der Kapitalmärkte zu sichern. Somit wird das Vorsichtsprinzip, konkretisiert durch das Imparitäts- und Realisationsprinzip, welches maßgeblich für die Bilanzierung nach UGB ist, hinter das so genannte Prinzip des True and Fair View bzw. Fair Presentation gestellt. Dies basiert auf dem Going-Concern Gedanken und einer periodengerechten Gewinnermittlung. Die unterschiedlichen Blickrichtungen beider Rechn...