📗 Книга "Das Spannungsfeld um die ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten".
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hohenheim, Veranstaltung: Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: „The threat is real, for there is no faster movement on earth than the transfer of capi-tal (except, of course, the speed of light)". In diesem Sinne stellen in Zeiten von flexiblen und freien Kapitalmärkten gerade Zinsaufwendungen und Zinserträge und damit auch Fremdfinanzierungskosten eine sehr mobile Größe dar. Daraus erscheint die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten als Mittel für Unternehmen zur Verlagerung von Gewinnen aus Hochsteuerländern in Niedrigsteuerländer. Andererseits kann der Gesetzgeber die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten zur Vermeidung dieser Steuersparmodelle und um Lenkungszwecke zu verfolgen einsetzen. Dabei steht die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten in einem Spannungsfeld. Einerseits muss sichergestellt werden, dass die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten nicht missbraucht wird. Gleichzeitig aber stellen Fremdfinanzierungskosten i. d. R. Aufwendungen dar, welche den Erfolg von Unternehmen mindern. Darüberhinaus darf die mögliche steuerliche Diskriminierung von Eigenkapitalfinanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung nicht aus den Augen verloren werden.
Diese Arbeit befasst sich zu Beginn mit der grundsätzlichen ertragsteuerlichen Behandlung von Finanzierungsaufwendungen und den Prinzipien, welche dieser Behandlung zu Grunde liegen. Im Anschluss wird konkret anhand von drei Formen der Beschränkung von Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungskosten im Ertragssteuer-recht erläutert, inwiefern der Gesetzgeber versucht das aufgezeigte Spannungsfeld mit Hilfe von verschiedenen Formen von Beschränkungen der Abzugsfähigkeit zu gestalten. Darauf aufbauend wird herausgearbeitet welche Ziele mit den Beschränkungen verfolgt werden und wie sich solche Beschränkungen rechtfertigen lassen. Im weiteren Verlauf wer