📒 Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: „Unter einer Theodizee versteht man die Verteidigung der höchsten Weisheit des Welturhebers gegen die Anklage, welche die Vernunft aus dem Zweckwidrigen in der Welt gegen jene erhebt." Diese erste genaue Definition des Begriffs „Theodizee" steht ironischerweise am Beginn jener Schrift Kants, die 1794 getreu ihrem Anspruch tatsächlich das Ende aller ernstzunehmenden philosophischen Erörterungen zu diesem Thema einläutete. Sie steht am Ende eines Jahrhunderts, das in seinen ersten Jahren den umfassendsten Versuch einer Verteidigung jener „Weisheit des Welturhebers" erlebte, den es bis dahin gegeben hatte: Leibniz' Versuch einer Theodizee, erschienen 1710. Soweit bekannt, ist Leibniz selbst der Erfinder des Wortes „Theodizee" (zusammengesetzt aus gr. θεός = Gott und δίκη = Gerechtigkeit), doch auch wenn man ihn später deswegen als Vater des „Theodizee-Problems" überhaupt betrachtete, gab er damit doch im Grunde nur einem alten Kind einen neuen Namen. Denn die Frage, die Leibniz in seinem Werk zu beantworten sucht, ist im Grunde so alt wie der Monotheismus, und lautet schlicht und einfach: „Unde malum?" - Woher kommt das Übel, wenn Gott, der allmächtige Schöpfer der Welt, doch gut ist? Und wenn es schon Übel gibt, warum ist es dann nicht wenigstens gere...