📘 Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 4.0, Universität Zürich (Rechtswissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff des Aktionärbindungsvertrages trägt den Widerspruch in sich und dies nicht nur, weil seine Wortteile unterschiedliche sprachliche Herkunftsgeschichten aufweisen. Der Ambivalenz zwischen dem Aktionär - das Sinnbild für den freiheitlich handelnden, kapitalistisch orientierten Homo oeconomicus - und der Bindung, die eine Beziehung zwischen mehreren menschlichen Wesen voraussetzt, folgt im Wortlaut das Symbol für die selbstverantwortlich handelnde Person schlechthin: der Vertrag.Schwerpunktmässig befasst sich die vorliegende Arbeit mit den Berührungspunkten zwischen dem Aktionärbindungsvertrag und dem Erbrecht. Dabei wird besonderes Gewicht auf den gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Aktionärbindungsvertrag gelegt, das sogenannte „Aktionärskonsortium", da dieses in der Rechtspraxis gegenüber dem schuldrechtlich ausgestalteten Aktionärbindungsvertrag häufigeren Niederschlag findet. Es werden die verschiedenen Themenbereiche Aktienrecht, Erbrecht, Persönlichkeitsrecht und nicht zuletzt auch Vertragsrecht angeschnitten und vertieft.