📒 Excerpt from Gallus, oder Römische Scenen aus der Zeit Augusts, Vol. 2: Zur Genaueren Kenntniss des Römischen PrivatlebensDer Name Familie, dessen Abstammung von dem osei schen Famel, Famul unzweifelhaft ist (s. Paul. Due. H. V. P. 87 bedeutet im weitesten Sinn alles dasjenige, was eine selbständige Person privatrechtlich in potestate hat oder was derselben unterworfen ist, sowohl Menschen (freie oder unfreie) als Vermögensstüeke, z. B. In der alten Gesetzesformel: ia milia ad acdem Cereris eenum int. Bei Liv. III, 55. Und XLV, 40. Im engem Sinne aber bezeichnet Familie 1) die Ge sammtheit der häuslichen Gesellschaft, der Freien und Sklaven, an deren Spitze ein pater familias steht; z. E. In der mehrmals vorkommenden alten Gesetzesformel: familia et pecunia (die Person im Gegensatz zu dem Vermögen), Fuer. V. Sacratae leges p. 318 M. (hc. De inv. II, 2) die durch gemeinschaltliche Abstammung verbundenen Freien, d.h. Entweder alle unter einem peter familias stehenden freien Personen (paul. Drau. P. 86 M.) oder inweiterem Umfange alle Glieder eines grösseren Famiüenkreises, welche zwar einen gemeinsamen Ahnhern haben und dessbalb einen Namen tragen, aber nicht einem pater familias unterwor fen sind (also 8. V. A. Agnaten, welche die Unterabtheilung einer gene bilden), ja sogar in noch weiterer Ausdehnung alle Glieder einer gene, z. B. LIV. 7. Il, 49. IX, 33. Wo die Potitii und Fahii mit dem Namen familia bezeichnet werden; 3) bedeutet familia die zu einem Hause gehörenden Sklave...