📗 Die Bliitentriiume der Harmonisierung der Rechnungslegung sind nicht in Erfiillung gegangen. Wer ein nationales Recht kennt, kennt damit nicht die Bilanzierungsrechte aller anderen Liinder der europiiischen Gemeinschaft: Nationale Egoismen, aber auch nationale Gepflogenheiten haben verhindert, daB die Richtlinie 1 : 1 in nationales Recht in Europa umgesetzt worden ist. Daher ist die eingehende Beschiiftigung mit demjeweilig ge1tenden nationalen Recht, damit ist der systematische Vergleich der einzelnen Rechtsvor schrifien, die in Europa gelten, notwendig, wenn man die VerOffentlichung von lahres abschlUssen verschiedener europiiischer Firmen mit unterschiedlichem Sitzland analysieren will. Das Buch Albach/Klein "Harmonisierung der Rechnungslegung" hat sich dieser Auf gabe zuniichst im Zusammenhang mit der Einzelbilanz gewidmet. In dies em Buch stellen wir nun die Regelungen dar, die fUr die Konzernrechnungslegung ge1ten. Die Umsetzung der 7. Richtlinie in nationales Recht hat lange gedauert. Daher erscheint dieses Werk auch mit erheblicher zeitlicher Versetzung gegeniiber dem Buch, das sich mit den Einzelbilanzen beschiiftigte. Einige Staaten Europas haben das Konzern recht immer noch nicht umgesetzt. Inzwischen haben aber die wichtigsten Industriestaa ten Europas die Umsetzung vollzogen, so daB ein vergleichender Uberblick moglich ist.