📘 A. Einführung Die Sozialversicherung bildet neben der Versorgung (Versorgung der Kriegs und Wehrdienstopfer sowie der Behinderten) und Sozialhilfe (früher Fürsorge) eine der drei großen Säulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versorgung und Sozialhilfe dadurch, daß die Mittel im wesentlichen durch Beiträge, nicht durch Steueraufkommen finanziert werden (wenn auch Bundes zuschüsse vorkommen), von der Sozialhilfe ferner dadurch, daß die Leistungen nicht von der Bedürftigkeit des Empfängers abhängen. Die Bundesrepublik ist ein hochentwickelter Industriestaat mit einer verhält nismäßig starken Bevölkerungsdichte. Es besteht ein ausgebautes Soziallei stungssystem. Seine Leistungsfähigkeit hängt u. a. ab von der Höhe des Volks einkomrr.ens, der Erwerbsstruktur, der Altersgliederung der Gesamtbevölkerung und dem Verhältnis der Erwerbstätigen zu den Nichterwerbstätigen. So wirkt sich z. B. eine hohe Arbeitslosenquote wegen fehlender Beitragsleistung ungün stig auf die Finanzlage aller Sozialversicherungsträger aus. Durch die Zunahme der Zahl der alten Menschen und damit auch durch die Zunahme der Zahl der Renten wird die Zukunft der Rentenversicherung stark beeinflußt. So betrug z. B. das Verhältnis zwischen Pflichtversicherten und Renten in der Rentenver sicherung der Arbeiter und Angestellten im Jahre 1958 34,7010, im Jahre 1975 dagegen 55,3 %.