📒 1 Siehe Anm. 1 zu den Einleitungsworten der KaffeeVO. 2 Siehe Anm.2 zu den Einleitungsworten der KaffeeVO. oben S.529. Dem § 2 der KaffeeVO. entspricht hier der § 2 der KaffeeErsVO. 3 SieheAnm.4 zu den Einleitungsworten der KaffeeVO. oben S. 530. Uber Getra.nke aus Kaffee-Ersatzstoffen siehe ebendort. Den §§ 1, 3-6 der KaffeeVO. entsprechen die §§ 1, 3-5 der KaffeeErsVO. 4 Die Begr. ist dem Heft Nr. 5 der im Verlag von Julius Springer in Berlin erschienenen Entwiirfe zu Verordnungen fiber Lebensmittel und Bedarfsgegenstande entnommen (vgl. das Stichwort "Begr." im Literaturverzeichnis S.526). Sie enthaU eine "allgemeine Vor bemerkung", die im Wortlaut der in Anm. 4 der Einleitung zur KaffeeVO. (oben S.530) abgedruckten entspricht. 1m § 1 des Entw. fehlte der Abs.3 des heute geltenden Textes. Durch seine Ein schaltung wurde aus A bs. 3 des Entwurfs Abs. 4 des jetzt geltenden Textes, aus Abs. 4 des Entwurfs Abs. 5 des jetzt geltenden Textes usw. In dem hier erfolgten Abdruck der Begr. ist die Nummernfolge derselben mit dem geltenden Text in Einklang gebracht. § 2. Verbote zum Schutze der Gesundheit!.