🔖 A. EinfUhrung Die Sozialversicherung bildet neben Versorgung und Sozialhilfe eine der drei großen Saulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versor gung und Sozialhilfe dadurch, daß die Mittel im wesentlichen durch Beitrage, nicht durch Steueraufkommen finanziert werden (wenn auch BundeszuschUsse vorkommen), von der Sozialhilfe ferner dadurch, daß die Leistungen nicht von der BedUrftigkeit des Empfangers abhangen. Die Bundesrepublik ist ein hochentwickelter Industriestaat mit einer verhalt nismaßig starken Bevölkerungsdichte. Es besteht ein ausgebautes Soziallei stungssystem. Seine Leistungsfahigkeit hangt u. a. ab von der Höhe des Volks einkommens, der Erwerbsstruktur, der Altersgliederung der Gesamtbevölkerung und dem Verhaltnis der Erwerbstatigen zu den Nichterwerbstatigen. J. Entstehung der Sozialversicherung in Deutschland In der Antike und im Mittelalter gab es keine Einrichtungen, die der heutigen Form der Sozialversicherung entsprechen. Aber auch in dieser Zeit waren die Menschen nicht schutzlos. Es gab Selbsthilfeeinrichtungen auf karitativer oder genossenschaftlicher Grundlage oder gemeindliche Hilfskassen. Das Gesetz Uber die Vereinigung der Berg-, HUtten- und Salinenarbeiter in Knappschaften vom 10. 4. 1854 war die erste landesgesetzliche, öffentlich-rechtliche Arbeiterver sicherung. Mit diesem Gesetz wurden die Knappschaftskassen einheitlich orga nisiert und der Zwang zu ihrer Bildung eingefUhrt; die Bergarbeiter wurden zur Beitragszahlun...