📖 Die Arbeit wurde von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg im Sommersemester 1986 als Habilitationsschrift angenommen. In ihrer vor liegenden Fassung ist sie im wesentlichen auf dem Stand von Ende Dezember 1986; spätere Entwicklungen konnten nur noch punktuell berücksichtigt werden. Bei der Erarbeitung dieser Studie wurde mir vielfältige Hilfe anderer zu teil. Mein besonderer Dank gilt Herrn Professor Dr. Rudolf Bernhardt für sei nen stets förderlichen Rat und seine wohlwollende Geduld, die er in der Zeit der Entstehung dieser Arbeit für mich aufbrachte, sowie Herrn Professor Dr. Michael Bothe, der mir die lokale grenzüberschreitende Zusammenarbeit schmackhaft machte und den Einstieg in die Problematik durch wertvolle Hinweise erleichterte. Herrn Professor Bernhardt und den anderen Direktoren des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völker recht, Herrn Prof. Dr. Kar! Doehring (emeritiert) und Herrn Professor Dr. Jochen Abr. Frowein, möchte ich vor allem auch für ihre Bereitschaft danken, meine Arbeit in die Beiträge des Instituts aufzunehmen. Dank schulde ich ferner allen Freunden, Kolleginnen und Kollegen innerhalb und außerhalb des Instituts, besonders Herrn Professor Dr. Daniel Thürer und Herrn Dr. Hans-Heinrich Lindemann, für so manche Hilfe und Anregung. Frau Martine Schlüter-Lapierre und Herrn Robert Hollweg bin ich für wertvolle Dienste bei der Anfertigung der fremdsprachigen Zusammenfassungen verbunden.