📓 Nach den ehemaligen Devisenbewirtschaftungsbestimmungen, die alliierten Ursprungs waren, galt auf dem Gebiete der Außenwirt schaft das Verbotsprinzip, das allerdings durch eine Vielzahl von Bestimmungen aufgelockert wurde. Jedoch war immer noch ver boten und strafbar, was nicht ausdrUcklich "allgemein" oder durch "besonderen" Verwaltungsakt genehmigt worden war. Im Außenwirtschaftsgesetz wird dagegen der Grundsatz der Frei heit verkUndet, zwar mit dem Vorbehalt der Möglichkeit von Be schrankungen, deren Kenntnis aber nicht annahernd ein solches Problem darstellt wie das Ausfindigmachen der zutreffenden Ge nehmigung in dem frUheren Wust von Bestimmungen. Das AllBen wirtschaftsgesetz bringt daher besonders fUr die kaufmannische Praxis eine ganz erhebliche Arbeitserleichterung. Wichtig bleibt aber immer noch zu wissen, welche - geringe - Anzahl von Rechtshandlungen genehmigungspflichtig und welche Vielzahl meldepflichtig ist. Dies gilt nicht nur fUr die ausfUhrenden Organe, sondern auch fUr die Aufsichtspersonen und die berufenen Vertreter der Firmen, zumal diese bei Verstößen Untergebener u. U. empfindlich bestraft werden können. Das Buch soll deshalb vornehmlich die kaufmannische Praxis an sprechen; deshalb ist auch bei der Kommentierung der kauf mannische Gesichtspunkt betont. Ein Stichwortverzeichnis soll es dem Leser ermöglichen, die ihn besonders interessierenden Einzel heiten schnell aufzufinden.