📒 Von den Zweigen des Bürgerlichen Rechts kommt der Wirtschaftswissen schaftler mit dem Recht der Schuldverhältnisse am häufigsten und intensiv sten in Berührung, obwohl nicht alle dort zu behandelnden Fragen für ihn die gleiche Bedeutung haben wie für den Juristen. Diese Umstände stellen dem Verfasser vor allem zwei Aufgaben: Einmal muß eine Darstellung für den Wirtschaftswissenschaftler einen Abriß des gesamten Rechtsstoffes bieten, und zwar in einer leicht faßlichen Art, die zunächst nicht allzuviel juristische Kenntnisse voraussetzt, aber dennoch so prägnant formuliert ist, daß sie wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, wo bei sie stets den gegenwärtigen Stand der maßgebenden Meinungen wiedergibt. Sodann ist auf die besonderen Interessen eines Wirtschaftswissenschaftlers Rücksicht zu nehmen. Dies zwingt zu einer Auswahl. Daher werden manche nebensächlichen Fragen in eilender Kürze, zuweilen nur in einem einzigen Satz behandelt, zugunsten der wirklich bedeutsamen Probleme. Immer aber ist zu jedem Fragenkreis die weiterführende Literatur, eingehender als im "Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts", zitiert. Ebensowenig fehlt der häufige Hinweis auf wichtige höchstrichterliche Entscheidungen. Zahlreiche Beispiele suchen die Darstellung, der in ihrem Umfang Grenzen gesetzt waren, gerade für die Studierenden der Wirtschaftswissenschaften an schaulich und lebendig zu gestalten. KARL-HEINZ BELOW Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung § 1 Der Begriff des Schuldverhältniss...