📒 Die universitäre Kosten- und Leistungsrechnung verfolgt ähnliche Ziele wie in einem privatwirtschaftlich geführten Unternehmen. Sie bezweckt vor allem die Wirtschaftlichkeitskontrolle in Forschung und Lehre und dient als Ausgangspunkt für die Ermittlung des vollen Kostenersatzes für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmittel zur Durchführung von Forschungsaufträgen oder künstlerischen Arbeiten im Auftrag Dritter. Angesichts der vielfältigen und komplexen internen und externen Anforderungen an eine universitäre Kosten- und Leistungsrechnung stehen viele Hochschulen weitgehend noch vor der Herausforderung ein adäquates Kosten- und Leistungsrechnungs-Modell zu implementieren. Diese Arbeit basiert überwiegend auf empirischen Erhebungen. Öffentlich zugängliche Arbeitspapiere, Konzepte, Modellbeschreibungen, Vorträge, Rundschreiben, Verordnungen etc. von Universitäten, Arbeitskreisen, Ministerien u.a. dienen als Grundlage dieser Arbeit und sollen die Aktualität der Information in diesem so dynamischen Aufgabenbereich der Hochschulen sicherstellen.