📘 In dieser Einfuhrung soll der offene Raum vergegenwartigt werden, in dem die psychopathologische Erkenntnis sich bewegt. Es wird hier nicht der feste Grund gelegt, auf dem das C'~baude zu errichten ware; denn der jeweils eigentumliche Grund wird in jedem Kapitel gelegt. Es werden auch noch nicht Erfahrungen berichtet, sondern Erorterungen uber die Weisen der Erfahrungen und uber den Sinn der allgemeinen Psychopathologie versucht. § I. Abgrf. \nzung der allgemeinen Psychopathologie. a) l)s~·chiatrie als praktischer Beruf und Psychopathologie als Wissen schaft. Im praktischen psychiatrischen Berufe handelt es sich immer um den einzelnen ganzen Menschen; sei es, da? dieser dem Psychiater zur Obhut, zur Pflege oder zur Heilung anvertraut ist, sei es, da? er vor Gericht, vor anderen Behorden, vor der Geschichtswissenschaft uber eine Personlichkeit ein Gutachten abgibt, sei es, da? ihn der Kranke in der Sprechstunde um Rat fragt. Wahrend seine Arbeit es hier ganz mit einem individuellen Fall zu tun hat, sucht der Psychiater, um den in solchen Einzelfallen au ihn herantretenden Forderungen gewachsen zu sein, als Psychopathologe nach allgemeinen Begriffen und Regeln. Ist der Psychiater im praktischen Berufe eine lebendige, erfassende und wirkende Personlich keit, der die Wissenschaft nur eines ihrer Hilfsmittel ist, so ist dagegen rlem Psychopathotogen diese Wissenschaft selbst Zweck. Er will nur kennen und erkennen, charakterisieren und analysieren, aber nicht einzelne . Menschen, sondern das Allgemeine. Er fragt nicht mehr nach der.